Zum 29.08.2016 hat die Bundesregierung das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) verabschiedet. Mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01.09.2016 ist das Gesetz in Kraft getreten und gilt ab dem 01.01.2017. Es regelt die Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Dieses Gesetz trifft Regelungen:

  • zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
  • zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers
  • zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb
  • zu den technischen Mindestanforderungen des Einsatz von intelligenten Messsystemen
  • zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways
  • zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse

Es verpflichtet die grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen, soweit dies technisch möglich ist und wirtschaftlich vertretbar ist:

  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  • bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

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