Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 01.08.2016 die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen neu geregelt. Antragsstellung und Förderung kann ab dem 01.08.2016 über die KfW erfolgen. Das Förderpogramm wurde bis zum 31.12.2019 befristet.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Contractoren gem. DIN 8930-5
  • soweit diese gem. Nr. 3.1 der DIN 8930-5 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind

Gefördert wird:

  • der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen
  • die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen
    In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

    • voreinstellbaren Thermostatventilen
    • Einzelraumtemperaturreglern
    • Strangventilen
    • Technik zur Volumenstromregelung
    • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Pufferspeichern
    • einer professionellen Einstellung der Heizkurve

Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

Im Einzelnen:

  • Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z.B.
    • Prozessoptimierung
    • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
    • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
    • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
    • Vorwärmung von anderen Medien
    • Stromeffizienzmaßnahmen nur soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Abwärmemaßnahme stehen
  • Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme, z.B.
    • Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme
    • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme, z.B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze
  • Verstromung von Abwärme, z.B. ORC-Technologie
  • Erstellen eines Abwärmekonzeptes sowie die Umsetzungsbegleitung und das Controlling (förderfähig sind dabei Aufwendungen für die Erstellung eines Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige)

Höhe der Förderung

  • Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zur Tilgung des durch die KfW refinanzierten Investitionskredits, den der jeweilige Antragsteller bei seiner Hausbank aufgenommen hat.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens. Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % oder 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.
  • Für den Verwendungszweck – außerbetriebliche Nutzung von Abwärme – (nur soweit die Kosten für Verbindungsleitungen zur Weitergabe an Dritte anfallen) beträgt der Tilgungszuschuss im Regelfall 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten.

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