Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Zum 01.01.2016 ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau in Kraft getreten. Sie regelt die Fördeung von Investitionen in Effizienzmaßnahmen, Energieeffizienztische und die Durchführung von Energieberatungen. Das Förderpogramm ist bis 31.12.2018 befristet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit ihrer Richtlinie vom 06.10.2015 die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau geregelt. Die Antragsstellung und Förderung ist ab dem 01.01.2016 über die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) möglich. Beginnend mit dem 01.01.2016 wird die Durchführung von Energieberatungen und der Wissenstransfer und Informationsvermittlung durch…