Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und -nutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst

Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und -nutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 01.08.2016 die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen neu geregelt. Antragsstellung und Förderung kann ab dem 01.08.2016 über die KfW erfolgen. Das Förderpogramm wurde bis zum 31.12.2019 befristet. Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Contractoren gem. DIN 8930-5 soweit diese gem. Nr. 3.1 der DIN 8930-5 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind Gefördert wird: der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen In Verbindung…