Die Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen ist bis einschließlich dem 31.12.2016 befristet und läuft aus. Eine Antragsstellung nach der derzeitigen Förderrichtlinie ist nur noch bis 31.12.2016 möglich. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen in die Erneuerung und den Neubau von Kälte- und Klimaanlagen (Basisförderung), sowie Maßnahmen in Wärmerückgewinnung aus Kälte- und Klimaanlagen (Bonusförderung). Die Förderung beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Sie planen im nächsten Jahr Maßnahmen zur Erneuerung Ihrer Kälte- und Klimaanlagen oder zum Neubau von Kälte- und Klimaanlagen, inklusive Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung? Dann nutzen Sie noch die Möglichkeit eine Förderung auf Ihre Investitionen zu erhalten….