Wie wir bereits am 09.12.2016 berichtet haben, ist zum 31.12.2016 die bisherige Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen ausgelaufen. Nun hat das Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die novellierte Richtlinie zur Weiterführung des Förderprogrammes veröffentlicht. Diese tritt zum 01.01.2017 in Kraft und soll bis einschließlich 31.12.2019 wirksam sein. Mit der neuen Kälte-Klima-Richtlinie werden die Neuerrichtung, die Vollsanierung und die Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen gefördert. Ziel der novellierten Richtlinie ist insbesondere: das adressierte Potenzial durch eine Erweiterung des Förderumfangs zu erhöhen, nicht-halogenierte und weniger treibhausgaswirksame Kältemittel zu fördern und den Förderprozess zu vereinfachen. Wie bisher kann die Förderung…