Der Deutsche Bundestag hat am 11. April 2019 das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Nach einer abschließenden Beratung im Bundesrat am 17. Mai 2019 wird das Gesetz aller Voraussicht nach am 1. Juli 2019 in Kraft treten. Geplante stromsteuerliche Änderungen 2019 Ein zentraler Punkt stellt die Neuregelung der Stromsteuerbefreiungen gemäß §9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG dar. Selbst verbrauchter Strom aus Anlagen bis zu 2 MW elektrischer Leistung bleibt demnach von der Stromsteuer befreit, wenn er aus erneuerbare Energien Anlagen (PV, Windkraft, Wasserkraft, etc.) oder KWK-Anlagen stammt. Zwar soll die 2…