Unter Federführung des Bundesministerium für Finanzen wurde am 22.12.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag verabschiedet. Zudem traten die Änderungen direkt am 01.01.2026 in Kraft, um die Steuerentlastung rechtssicher weiterzugewähren. Derzeit ist das Gesetz unbefristet, wobei eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen ist. Mit den Änderungen bei der Energiesteuer sollen insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft steuerlich entlastet werden (bis auf den EU-Mindeststeuersatz) und eine Vereinfachung der Bürokratie eintreten. Mit anderen Worten es wurden zahlreiche Änderungen bei der Energiesteuer zum 01.01.2026 eingearbeitet, einige Beispiele aus dem Bereich…
Änderungen bei der Energiesteuer zum 01.01.2026
