Unter Federführung des Bundesministerium für Finanzen wurde am 22.12.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag verabschiedet. Die Änderungen traten direkt am 01.01.2026 in Kraft, um die Steuerentlastung rechtssicher weiterzugewähren. Derzeit ist das Gesetz unbefristet, wobei eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen ist.
Mit den Neuerungen sollen insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft steuerlich entlastet werden (bis auf den EU-Mindeststeuersatz) und eine Vereinfachung der Bürokratie eintreten.
Es wurden zahlreiche Änderungen eingearbeitet, einige Beispiele aus dem Bereich Stromsteuergesetz:
- Veränderte Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Klär- und Deponiegas wurden gestrichen)
- Vereinfachung der Steuerbefreiung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
- Erweiterung des Begriffs Stromspeicher
- Vereinfachung des Verfahrens zur Besteuerung an Ladepunkten
- Anpassung von Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen Mitteilungs- und Anzeigepflichten
Weitere Neuerungen gab es zusätzlich in den Feldern Energiesteuergesetz, Stromsteuer- sowie Energiesteuer-Durchführungsverordnung.
Sollten Sie bislang von einer Befreiung in einem dieser Bereiche betroffen sein und Fragen zur Neuerung haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen die neuen Voraussetzungen speziell auf Ihren Einzelfall abgestimmt.
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