Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 01.12.2015 die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand neu geregelt. Antragsstellung und Förderung erfolgt ab dem 01.01.2015 über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Förderpogramm wurde nun bis zum 31.12.2019 begrenzt.

Im Gegensatz zur bisherigen Förderung wurde das Programm erweitert und im Bereich der kleineren Unternehmen mit deutlich höheren Fördersätzen ausgestattet.

Beginnend mit dem 01.01.2016muss die Energieberatung den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Energieberatung muss detaillierte und nachvollziehbare Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern. Die für die Energieberatung herangezogenen Daten müssen für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung aufbewahrt werden.

Neben der Energieberatung kann auch die Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Die Umsetzungsbegleitung umfasst Hilfestellungen bei der energetischen Fachplanung, der Ausschreibung, der Überwachung und Begleitung sowie der Abnahme und Bewertung der durchgeführten Effizienzmaßnahme.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG.

Art und Höhe der Förderung je Antragssteller:

  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 €
    • 80% der förderfähigen Beratungskosten
    • maximal 8.000 €

Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 €

  • 80% der förderfähigenBeratungskosten
  • maximal 1200 €

Sie haben Interesse an der Durchführung einer durch die Bafa geförderten Energieberatung. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen sie uns an.