Zum 01.01.2015 hat die Bafa das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ gestartet. Im Rahmen dieses Förderprogrammes wird die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 mit 80% des Beraterhonorares und maximal 8.000 € gefördert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 28.10.2014 die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand neu geregelt. Antragsstellung und Förderung erfolgt ab dem 01.01.2015 über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Im Gegensatz zur bisherigen Förderung durch die KfW wurde das Programm erweitert und mit deutlich höheren Fördersätzen ausgestattet.

Beginnend mit dem 01.01.2015 wird die Durchführung von Energieberatungen im Mittelstand nach dem Standard der DIN EN 16247 einschließlich einer sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung gefördert.

Antragsberechtig sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG.

Art und Höhe der Förderung je Antragssteller:

  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 €
    • 80% der förderfähigen Beratungskosten
    • maximal 8.000 €
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 €
    • 80% der förderfähigenBeratungskosten
    • maximal 800 €

Sie haben Interesse an der Durchführung einer durch die Bafa geförderten Energieberatung. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und tat zur Seite. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen sie uns an.