Der Bundesrat hat am 06.03.2015 die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) März verabschiedet. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai 2015 in Kraft. Grundsätzlich gilt das neue EDL-G für alle Unternehmen, die nach Definition der EU-Kommission keine kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) sind. Danach fallen alle Unternehmen, sowohl produzierende als auch Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme von mind. 43 Mio. Euro sowie Unternehmen die sich zu mehr als 25% in öffentlicher Hand befinden in den Geltungsbereich des EDL-G.
Um das Gesetz zu erfüllen müssen die betroffenen Unternehmen entweder
- ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen oder
- ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen oder
- ein Umweltmanagement nach EMAS einführen, zertifizieren lassen und aufrechterhalten.
Energieaudits nach DIN EN 16247 müssen bis spätestens 05.12.2015 durchgeführt werden und haben einen Gültigkeit von 4 Jahren.
Zeitlich entspannter ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Dem erhöhten internen Aufwand der Einführung eines Managementsystems kommt der Gesetzgeber hier nach, da das System erst bis zum 31. Dezember 2016 zertifiziert sein muss.
Energiemanagementsysteme bieten gegenüber den Energieaudits einige Vorteile:
- Die Unternehmen können den Umfang des Systems und die Maßnahmen frei festlegen.
- Alle Unternehmensbereiche und Mitarbeiter können aktiv mit eingebunden werden.
- Durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden immer wieder systematisch Einsparpotenziale offen gelegt und genutzt.
- Die Außendarstellung des Unternehmens wird positiv beeinflusst.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 muss bis zum 5. Dezember 2015 gemeldet und das System bis zum 31. Dezember 2016 zertifiziert sein.
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