Ab dem 01.08.2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich. Das Förderpogramm ist bis 31.12.2020 befristet. Eine Antragstellung ist ab sofort bei der Bafa möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 13.07.216 die Förderung Optimierungen an bestehenden Heizungsanalgen geregelt. Es werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Antragsstellung und Förderung kann ab dem 01.08.2016 über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfolgen. Das Förderpogramm wurde bis zum 31.12.2020 begrenzt.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die bedingungen der „De-minimis“-Regelung erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)

Gefördert wird:

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen
  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen
    In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

    • voreinstellbaren Thermostatventilen
    • Einzelraumtemperaturreglern
    • Strangventilen
    • Technik zur Volumenstromregelung
    • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Pufferspeichern
    • einer professionellen Einstellung der Heizkurve

Höhe der Förderung:

  • Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen im Bereich des Ersatzes von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen,  als auch im Bereich des hydraulischen Abgleiches, maximal jedoch 25.000 Euro.

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