Am 01.07.2026 startet die Förderung KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“

Ab dem 01.07.2026 können Eigentümer und Investoren für den Umbau von beheizten Gewerbeimmobilien oder Teile von beheizten Gewerbeimmobilien zu Wohnraum einen direkten Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit – ohne Rückzahlungspflicht – bei der KfW beantragen. Dazu stehen im Jahr 2026 insgesamt 300 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Die Antragsstellung kann bis 31.12.2026 erfolgen.

Was wird gefördert? Wer ist Antragsberechtigt? Wie funktioniertdie Antragstellung?

  • Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)” startet am 01.07 2026 und bezuschusst den Umbau beheizter Gewerbeimmobilien zu Wohnraum.
  • Dabei beträgt Höhe der Förderung 30 % der förderfähigen Kosten von maximal 100.000 Euro pro durch Umbau entstehender Wohneinheit. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Sie darf, unabhängig davon, aus welchen inländischen Förderprogrammen diese gewährt worden sind, in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro nicht übersteigen.
  • Antragsberechtigt sind Investoren und Selbstnutzer – sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personengesellschaften.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die energetische Ertüchtigung des Gebäudes auf mindestens Effizienzhaus 85 EE. Die Einschaltung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zum Nachweis ist zwingend erforderlich.
  • Der Förderantrag bei der KfW muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorab vergeben (nicht bezahlt) werden.
  • Die Förderung kann mit anderen Programmen wie zum Beispiel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden.

Haben Sie Fragen zum Förderprgramm KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“? Oder Sie benötigen Beratung und Unterstützung bei Fördermittelbeantragungen?

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