Zum 01.07.2015 startet die KfW ihre neuen Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Produktionsanlagen/ -prozesse“. Finanziert werden die Errichtung, der Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes sowie die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen.

Antragsberechtig sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energie-Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen.

Gefördert werden im Bereich des Förderpogrammes „Energieeffizient Bauen und Sanieren“:

  • Die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Bestandsgebäude erreichen
  • Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden
  • Die Errichtung energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Neubauten erreichen
  • alle sonstigen Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind

Gefördert werden im Bereich des Förderpogrammes „Produktionsanlagen/ -prozesse“:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
    (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    (Hinweis: aus beihilferechtlichen Gründen können KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, nur mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes gefördert werden

Bei der Förderung handelt es sich um zinsgünstige Darlehen. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
  • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
  • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)

Im Bereich des Förderpogrammes „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ist mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus gemäß Zusage bzw. der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen der Erhalt eines Tilgungszuschusses möglich. Die Höhe des Tilgungszuschusses ergibt sich aus einem Prozentsatz des Zusagebetrages und einem Höchstbetrag pro m² Nettogrundfläche (berechnet gemäß DIN 277):

Sanierung:

  • KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 % des Zusagebetrages, maximal 175 €/m²
  • KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 % des Zusagebetrages, maximal 100 €/m²
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 7,5 % des Zusagebetrages, maximal 75 €/m²
  • Einzelmaßnahmen: 5,0 % des Zusagebetrages, maximal 50 €/m²

Neubau:

  • KfW-Effizienzhaus 55: 5,0 % des Zusagebetrages, maximal 50 €/m²

Sie haben Interesse an einer Beratung und zur Prüfung einer möglichen Förderfähigkeit. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen sie uns an.