Das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind damit nicht mehr aktiv. Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt unter anderem auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.

Das Marktstammdatenregister ist das Internetportal, in das die Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Anlagen eintragen. Das Register ist öffentlich zugänglich. Damit wird die Transparenz erhöht. Die Daten sollen sowohl von den Behörden als auch von den Marktakteuren der Energiebranche genutzt werden.

Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.

Für EEG-Anlagen (einschließlich EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen gilt in der Regel:

  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 1.7.2017 haben für die Registrierung 24 Monate nach Start des Webportals Zeit (bis zum 31.1.2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1.7.2017 hatten bzw. haben für die Registrierung 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. Sofern eine Anlage in der Zeit vom 1.7.2017 bis zum 31.1.2019 bei der Bundesnetzagentur registriert wurde, sind für diese Anlage die fehlenden Daten im MaStR-Webportal nachzutragen. Die Bundesnetzagentur gewährt den Betreibern die Ergänzungen bis zum 31.1.2021 vorzunehmen.

Für alle anderen Einheiten und Anlagen gilt

  • bei Inbetriebnahme vor 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.01.2021.
  • bei Inbetriebnahme ab 1.7.2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Webportals bis zum 31.07.2019.

Neue Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Geplante Anlagen, für die keine Zulassung nach Bundesrecht notwendig ist, haben keine Registrierungspflicht und damit auch keine -frist.

Hinweis: Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden.

Sie betreiben eine Stromerzeugungs- oder Stromspeicheranlage oder haben vor eine solche zu errichten. Die theneo GmbH & Co. KG unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Anlage und bei der Eintragung in das Marktstammdatenregister. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie uns an.