Der Bundestag hat am 21.09.2023 das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 17.11.2023 ist es mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Das Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest und es beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen, außerdem definiert es erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.

Neben Vorgaben für die öffentliche Hand macht das Energieeffizienzgesetz unter anderem konkrete Vorgaben zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zur Aufstellung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen und zur Vermeidung von Abwärme für Unternehmen. Im Einzelnen sind dies:

  • Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen:
    Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWh werden verpflichtet ein Energiemanagement nach Din ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Die Einführung des Energie- oder Umweltmanagementsystem muss innerhalb der nächsten 20 Monate abgeschlossen sein.
  • Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen:
    Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 Mio. kWh müssen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Die aufgeführten Maßnahmen sind auf Basis der DIN 17643 auf Ihre Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen können die Unternehmen selbst entscheiden.
  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme:
    Unternehmen sind verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Unternehmen haben die anfallende Abwärme durch Maßnahmen und Techniken zur Energieeinsparung durch Abwärmenutzung wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Zudem werden Informationen über Abwärmepotentiale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.

 

Was bedeutet das in Kraft treten für Ihr Unternehmen?

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Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG)