Für die Jahre 2026 bis 2028 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Richtlinie für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung erlassen, kurz Industriestrompreis genannt. Sie trat am 06. Mai 2026 in Kraft. Wer ist antragsberechtigt? Energie- und handelsintensive Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die einem Wirtschaftszweig der sogenannten KUEBLL-Liste angehören. Darunter fallen beispielsweise die Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften, von technischen Textilien oder Kunststoffen in Primärformen genauso wie Säge, Hobel- und Holzimprägnierwerke oder Oberflächenveredelung sowie Erzeugung und Bearbeitung verschiedener Metalle. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres. Welcher Stromverbrauch kann angerechnet werden? Fremdbezogene…
Industriestrompreis
