Die Reform der Gebäudeförderung (BEG) tritt ab 21.07.26 in Kraft und damit sind wieder Förderanträge im Rahmen der Richtlinie für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich. Diese Förderrichtlinie soll nach heutigem Stand eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2030 haben. Weshalb kam es zum Förderstopp? Mit der Reform des sog. Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) als Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sah sich die Bundesregierung gezwungen, auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu reformieren. Das Ministerium schreibt in seiner Pressemitteilung: „Die Förderung wird außerdem kosteneffizienter, da sie gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet wird.“ Am 09.07.26 kam es zum Förderstopp –…
Reform der Gebäudeförderung (BEG) tritt ab 21.07.26 in Kraft
