Unter Federführung des Bundesministerium für Finanzen wurde am 22.12.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Bundestag verabschiedet. Die Änderungen traten direkt am 01.01.2026 in Kraft, um die Steuerentlastung rechtssicher weiterzugewähren. Derzeit ist das Gesetz unbefristet, wobei eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen ist. Mit den Neuerungen sollen insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft steuerlich entlastet werden (bis auf den EU-Mindeststeuersatz) und eine Vereinfachung der Bürokratie eintreten. Es wurden zahlreiche Änderungen eingearbeitet, einige Beispiele aus dem Bereich Stromsteuergesetz: Veränderte Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Klär- und Deponiegas…
Änderungen bei der Energiesteuer zum 01.01.2026
