Modul 4 – Vereinfachung im Antragsverfahren

Modul 4 – Vereinfachung im Antragsverfahren

Was bedeutet „Vereinfachung im Antragsverfahren“? Bisher bedurfte es bei der Antragstellung in Modul 4 (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) der Prüfung seitens des BAFA und es konnte dazu zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden, um vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides mit dem Investitionsvorhaben beginnen zu können. Dieser Schritt entfällt mit Inkraftttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022. Auf der Seite des BAFA heißt es: „Mit Inkraftttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es nunmehr auch im Modul 4 zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu…