Unternehmen, die von besonders hohen Energiekostensteigerungen betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, d.h. jede rechtlich selbständige Einheit mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u.a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:
- Förderstufe:
Ein Unternehmen muss- einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören
- ein energieintensiver Betrieb sein
- Förderstufe:
Ein Unternehmen muss- einer Wirtschaftsbranche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören
- ein energieintensiver Betrieb sein
- einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen
- Förderstufe
Ein Unternehmen muss- einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens angehören
- ein energieintensiver Betrieb sein
- einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen
Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:
- Phase 1
- materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
- Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
- nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses
- Phase 2
- materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
- Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
- nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
- Phase 3
- materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
- Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
- Schlussabrechung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse
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