Zum 01.01.2021 startet sie, die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neuaufgestellt. Die bislang geltenden zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Neu ist dabei vor allem, dass es, neben den bekannten zinsgünstigen Dahrlehen mit Tilgungszuschuss der KfW nun auch für alle Programmpakete eine reine Zuschussvariante über das BAFA geben wird.

Zunächst startet die BEG ab 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1. Juli 2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW. Antragsteller müssen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für ihr Vorhaben zur Inanspruchnahme sämtlicher Förderangebote nun nur noch einen Antrag bei nur noch einem Förderinstitut stellen. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden.

Zeitplan für die Einführung der BEG

  • BEG EM (Zuschussvariante) ab 01.01.2021 durch BAFA: Geplant ist, dass die BEG EM (für Einzelmaßnahmen) am 01. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA startet.
  • Kreditförderung EM sowie Zuschuss-/Kreditförderung WG und NWG bis 30.06.2021 durch KfW über Programm EBS: Bis zum 30. Juni 2021 läuft die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen sowie die Kredit-/Zuschussförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zunächst weiterhin über das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) und wird durch die KfW durchgeführt.
  • BEG EM (Kreditvariante) ab 01.07.2021 durch KfW: Die BEG EM in der Kreditvariante ist zur Durchführung durch die KfW für den 01. Juli 2021 geplant.
  • BEG WG und BEG NWG ab 01.07.2021 durch KfW: Die BEG WG (für Wohngebäude) und BEG NWG (für Nichtwohngebäude) als Zuschuss- und als Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den 01. Juli 2021 geplant.
  • Übertragung der Durchführung der übrigen Zuschussvarianten von KfW auf BAFA in 2023: Für die Zuschuss- und die Kredit-Förderung von Effizienzhäusern wird die KfW bis Ende 2022 weiterhin den Hut aufhaben. Es ist geplant, dass das BAFA zum 01. Januar 2023 die Durchführung der Zuschussvarianten für BEG WG und BEG NWG übernehmen soll. Damit wird ab 2023 die Aufgabenverteilung zwischen KfW und BAFA entsprechend der Varianten Zuschuss (beim BAFA) und Kredit (bei der KfW) erfolgen.

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