Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 07.11.2017 die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand veröffentlicht. Diese gilt ab dem 01.12.2017 und ersetzt die bisher geltende Richtlinie vom 01.12.2015. Inhaltlich entspricht die Energieberatung den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit nach §8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Anforderungen nach DIN EN 16247-1. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Art und Höhe der Förderung je Antragssteller: Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € 80% der förderfähigen Beratungskosten maximal 6.000 € Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € 80%…
Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
