Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Am 8. Januar 2018 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Kraft. Diese beinhalten zusätzliche Meldepflichten und zahlreiche administrative Neuregelungen. Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Strom- und Energiesteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher. Steuerbefreiungen für besonders energieintensive Prozesse nach §9a StromStG und §51 EnergieStG werden künftig nur noch gewährt, wenn die Energieverbräuche durch installierte Messungen belegt sind. Qualifizierte Schätzungen werden nicht mehr anerkannt. Die neuen Strom- und…

Änderung der Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen

Änderung der Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen

Zum 01.09.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst. Neben der bisherigen Förderung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen in Form von Zuschüssen zur Tilgung des durch die KfW refinanzierten Investitionskredits (Antragsstellung über die Hausbank), KfW-Programm 294, ist nun auch die direkte Beantragung eines Investitionszuschusses ohne die Nutzung eines KfW refinanzierten Investitionskredits möglich, KfW-Programm 494. Die Beantragung des Investitionszuschusses erfolgt direkt bei der KfW. Antragsberechtigt sind: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz…

Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 07.11.2017 die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand veröffentlicht. Diese gilt ab dem 01.12.2017 und ersetzt die bisher geltende Richtlinie vom 01.12.2015. Inhaltlich entspricht die Energieberatung den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit nach §8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Anforderungen nach DIN EN 16247-1. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Art und Höhe der Förderung je Antragssteller: Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € 80% der förderfähigen Beratungskosten maximal 6.000 € Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € 80%…

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) – Inhalt, Reichweite, Befreiung

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) – Inhalt, Reichweite, Befreiung

Die Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) wurde als Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016 (BGBl. 1158) vom Bundesministerium der Finanzen verordnet. Sie ist gemäß Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung am 18. Mai 2016 in Kraft getreten. Die sich aus der EnSTransV ergebenden Verpflichtungen gelten für Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen) ab 1. Juli 2016. Der Erklärungspflicht über die im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen sowie die Anzeigepflicht für die im vergangenen Kalenderjahr in Anspruch genommenen sonstigen Steuerbegünstigungen nach dem Energie- oder Stromsteuergesetz müssen Sie erstmals…

Energieeffizienz in Unternehmen – Erfolgreiche Informationsveranstaltung bei der Abel KG, Anger-Aufham

Energieeffizienz in Unternehmen – Erfolgreiche Informationsveranstaltung bei der Abel KG, Anger-Aufham

Am 04.04.2017 fand in den Räumlichkeiten der Wäscherei Abel in Anger-Aufham eine Informationsveranstaltung zum Thema „Energieeffizienz in Unternehmen“ statt. Gemeinsam mit dem Inhaber und Geschäftsführer der Abel KG, Herrn Christian Abel, konnten wir im Rahmen dieser Veranstaltung die überaus erfolgreichen Ergebnisse der nunmehr vierjährigen gemeinsamen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz zwischen der Abel KG und der theneo GmbH & Co. KG einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Dazu hatte die im letzten Jahr neu gegründete Energieagentur Südost gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern eingeladen. Mit mehr als 50 Teilnehmern aus Betrieben und Unternehmen der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land,…

Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Meldefrist bis zum 31.03. beachten

Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Meldefrist bis zum 31.03. beachten

Mit der Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG2016) welche zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist, ändern sich die Voraussetzungen für den Erhalt der ermäßigten KWKG-Umlagen. Hier lautet die neue Vorschrift für Letztverbraucher der Gruppe B und C des §26 Abs. 2 KWKG wie folgt: (2) Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, darf sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinne von §…

Neue Kälte-Klima-Richtlinie veröffentlicht

Neue Kälte-Klima-Richtlinie veröffentlicht

Wie wir bereits am 09.12.2016 berichtet haben, ist zum 31.12.2016 die bisherige Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen ausgelaufen. Nun hat das Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die novellierte Richtlinie zur Weiterführung des Förderprogrammes veröffentlicht. Diese tritt zum 01.01.2017 in Kraft und soll bis einschließlich 31.12.2019 wirksam sein.  Mit der neuen  Kälte-Klima-Richtlinie werden die Neuerrichtung, die Vollsanierung und die Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen gefördert. Ziel der novellierten Richtlinie ist insbesondere: das adressierte Potenzial durch eine Erweiterung des Förderumfangs zu erhöhen, nicht-halogenierte und weniger treibhausgaswirksame Kältemittel zu fördern und den Förderprozess zu vereinfachen. Wie bisher kann die Förderung…

Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (BAFA) läuft aus

Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (BAFA) läuft aus

Die Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen ist bis einschließlich dem 31.12.2016 befristet und läuft aus. Eine Antragsstellung nach der derzeitigen Förderrichtlinie ist nur noch bis 31.12.2016 möglich. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen in die Erneuerung und den Neubau von Kälte- und Klimaanlagen (Basisförderung), sowie Maßnahmen in Wärmerückgewinnung aus Kälte- und Klimaanlagen (Bonusförderung). Die Förderung beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Sie planen im nächsten Jahr Maßnahmen zur Erneuerung Ihrer Kälte- und Klimaanlagen oder zum Neubau von Kälte- und Klimaanlagen, inklusive Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung? Dann nutzen Sie noch die Möglichkeit eine Förderung auf Ihre Investitionen zu erhalten….

BMWi legt Referentenentwurf zum KWK-Gesetz 2017 vor

BMWi legt Referentenentwurf zum KWK-Gesetz 2017 vor

Erst vor wenigen Wochen hat sich die Bundesregierung mit der EU endlich über die Notifizierung des eigentlich seit dem    1. Januar 2016 geltenden KWK-Gesetzes geeinigt, da hat man im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits einen Referentenentwurf zur Heilung des nicht ganz EU-rechtskonformen KWK-Gesetzes erarbeitet. Wie zu erwarteten war, hat das BMWi in seinem ersten Entwurf unter dem Titel „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ einige Kernforderungen der EU-Kommission umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Aspekte: die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW…