Erst vor wenigen Wochen hat sich die Bundesregierung mit der EU endlich über die Notifizierung des eigentlich seit dem 1. Januar 2016 geltenden KWK-Gesetzes geeinigt, da hat man im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits einen Referentenentwurf zur Heilung des nicht ganz EU-rechtskonformen KWK-Gesetzes erarbeitet. Wie zu erwarteten war, hat das BMWi in seinem ersten Entwurf unter dem Titel „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ einige Kernforderungen der EU-Kommission umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Aspekte: die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen im Segment 1 bis 50 MW…