Die Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) wurde als Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016 (BGBl. 1158) vom Bundesministerium der Finanzen verordnet. Sie ist gemäß Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung am 18. Mai 2016 in Kraft getreten. Die sich aus der EnSTransV ergebenden Verpflichtungen gelten für Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen) ab 1. Juli 2016. Der Erklärungspflicht über die im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen sowie die Anzeigepflicht für die im vergangenen Kalenderjahr in Anspruch genommenen sonstigen Steuerbegünstigungen nach dem Energie- oder Stromsteuergesetz müssen Sie erstmals…