Zum 01.09.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst. Neben der bisherigen Förderung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen in Form von Zuschüssen zur Tilgung des durch die KfW refinanzierten Investitionskredits (Antragsstellung über die Hausbank), KfW-Programm 294, ist nun auch die direkte Beantragung eines Investitionszuschusses ohne die Nutzung eines KfW refinanzierten Investitionskredits möglich, KfW-Programm 494. Die Beantragung des Investitionszuschusses erfolgt direkt bei der KfW. Antragsberechtigt sind: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz…
Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 07.11.2017 die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand veröffentlicht. Diese gilt ab dem 01.12.2017 und ersetzt die bisher geltende Richtlinie vom 01.12.2015. Inhaltlich entspricht die Energieberatung den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit nach §8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Anforderungen nach DIN EN 16247-1. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Art und Höhe der Förderung je Antragssteller: Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € 80% der förderfähigen Beratungskosten maximal 6.000 € Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € 80%…