Zum 01.09.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst.

Neben der bisherigen Förderung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen in Form von Zuschüssen zur Tilgung des durch die KfW refinanzierten Investitionskredits (Antragsstellung über die Hausbank), KfW-Programm 294, ist nun auch die direkte Beantragung eines Investitionszuschusses ohne die Nutzung eines KfW refinanzierten Investitionskredits möglich, KfW-Programm 494.

Die Beantragung des Investitionszuschusses erfolgt direkt bei der KfW.

Antragsberechtigt sind:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen an denen Kommunen beteiligt sind
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die Contractingdienstleistungen gemäß DIN 8930-5 anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind.

Für die Förderung ist bei Antragsstellung ein, durch einen zugelassenen Energieberater erstelltes Abwärmekonzept vorzulegen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Abwärmevermeidung (Vermeidung von Verlustwärme) und Abwärmenutzung. Darüber hinaus wird die Erstellung des Abwärmekonzeptes gefördert.

Die Förderung erfolgt über einen Investitionszuschuss, welcher nach Abschluss des Vorhabens und Einreichung der notwendigen Unterlagen auf das Konto des Antragstellers überwiesen wird.

Höhe der Förderung

  • Im Regelfall 30 % der förderfähigen Investionsmehrkosten bei einer Förderung nach § 38 AGVO bzw. § 46 AGVO bzw. 30 % der förderfähigen, abwärmerelevanten Investitionskosten bei einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung.
  • Für den Verwendungszweck der außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme erhöht sich der Investitionszuschuss im Regelfall auf 40 %.
  • Für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhöht sich der Investitionszuschuss um weitere 10 %.

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