Der Bundesrat hat am 06.03.2015 die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) März verabschiedet. Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai 2015 in Kraft. Grundsätzlich gilt das neue EDL-G für alle Unternehmen, die nach Definition der EU-Kommission keine kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) sind. Danach fallen alle Unternehmen, sowohl produzierende als auch Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. Euro und einer Bilanzsumme von mind. 43 Mio. Euro sowie Unternehmen die sich zu mehr als 25% in öffentlicher Hand befinden in den Geltungsbereich des EDL-G. Um das…