Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit ihrer Richtlinie vom 01.12.2015 die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand neu geregelt. Antragsstellung und Förderung erfolgt ab dem 01.01.2015 über die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Förderpogramm wurde nun bis zum 31.12.2019 begrenzt. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung wurde das Programm erweitert und im Bereich der kleineren Unternehmen mit deutlich höheren Fördersätzen ausgestattet. Beginnend mit dem 01.01.2016muss die Energieberatung den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Energieberatung muss detaillierte…