Der Bundestag hat am 21.09.2023 das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 17.11.2023 ist es mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Das Energieeffizienzgesetz legt klare Energieeffizienzziele fest und es beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen, außerdem definiert es erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland. Neben Vorgaben für die öffentliche Hand macht das Energieeffizienzgesetz unter anderem konkrete Vorgaben zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zur Aufstellung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen und zur Vermeidung von Abwärme für Unternehmen. Im Einzelnen sind dies: Einführung…