Am 20. September 2019 hat der Deutsche Bundesrat die Novelle Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) beschlossen und den Weg für einige positive Veränderungen im aktuellen KWKG und dem EEG freigemacht.

Der Bundesrat genehmigte die am 27. Juni 2019 bereits vom Deutschen Bundestag beschlossene Rückkehr zur 40%-igen EEG-Umlage für KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 10 MW elektrischer Leistung sowie die Verlängerung der Gültigkeit des KWK-Gesetzes vom 31.12.2022 auf den 31.12.2025.

Die Veränderungen wurden im Rahmen der Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im Artikel 3 und Artikel 4 beschlossen. Nach dem Passieren des Deutschen Bundesrats am 20. September 2019 werden die neuen Regelungen des Energiedienstleistungs-Gesetzes in wenigen Tagen offiziell in Kraft treten. Teilweise erfolgt dies rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Sie haben Fragen zu den Änderungen EDL-G oder wollen Prüfen ob Ihr Unternehmen Energieauditpflichtig ist. Sie sind an einer BHKW-Beratung interessiert? Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie uns an.