Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August trat es nun, wie vorgesehen, zum 1. November in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Durch diese Zusammenlegung sollen die geltenden Regeln und Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden vereinheitlicht und vereinfacht werden. Neben dem „Klimaschutzprogramm“ ist das aktuelle Gebäudeenergiegesetz damit auch ein wichtiger Baustein, um Maßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu fördern. Weniger Bürokratie-Aufwand soll die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen beschleunigen. Statt drei Regelwerken gibt es nur noch eines zu beachten.
Für wen gilt das aktuelle Gebäudeenergiegesetz?
Es ist für alle Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 01.11.2020 anzuwenden. Bei Vorhaben, die der Behörde zur Kenntnis zu geben sind, gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Kenntnisgabe. Bei nicht genehmigungsbedürftigen, insbesondere genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreien Vorhaben – also beispielsweise bei vielen Sanierungen – gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung.
Welche inhaltlichen Änderungen ergeben sich durch das GEG unter anderem:
- Die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen und die sektorenübergreifende Nutzung dieses Stroms werden im aktuellen Gebäudeenergiegesetz 2020 stärker unterstützt als in bisher den geltenden Gesetzen.
- Einführung einer Inovationsklausel und quartiersbezogene Bilanzierung
- Festlegung des geforderten Energiestandards auf Basis der EU-Gebäuderichtlinie
- Änderungen in den Berechnungsgrundlagen für Referenzgebäude
- Starke Einschränkungen der Nutzung von Ölheizungen ab 2026
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