Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“. Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.
Die Förderrichtlinie wurde am 31.12.2018 veröffentlicht. Antragsstellungen sind ab sofort (ab dem 01.01.2019) möglich. Teilweise wurden bestehende Förderprogramme durch die neue Richtlinie abgelöst. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022.
Die Förderung wird gewährt als:
- Investitionszuschuss (Antragsstellung beim Bafa)
- Investitionskredit mit Tilgungszuschuss (Antragsstellung bei der KfW). Der Tilgungszuschuss entspricht dabei der Höhe des Investitionszuschusses
Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen
- Kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die die Maßnahme für ein antragsberechtigtes Unternehmen nach a-c beantragen
Die Richtlinie beinhaltet 4 Fördermodule:
- Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen): Diese Modul entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Programm Querschnittstechnologie Einzelmaßnahmen des BAFA
- Modul 2 – Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien: gefördert werden Investitionen in Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
- Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware: gefördert werden Maßnahmen in den Erwerb von Technik und Software
- Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Die Förderung in diesem Modul ist technologieoffen. Im Einzelnen werden gefördert:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie),
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Beleuchtung), sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken. Investitionen in die Gebäudeanlagentechnik müssen die technischen Mindestanforderungen der Programme des BMWi zur Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich erfüllen,
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung,
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
Höhe der Förderung (Investitionszuschuss oder Tilgungszuschuss):
- Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen): 30 % + 10 % KMU-Zuschlag
- Modul 2 – Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien: 45 % + 10 % KMU-Zuschlag
- Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware 30 % + 10 % KMU-Zuschlag
- Modul 4 – Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: 30 % + 10 % KMU-Zuschlag, Deckelung auf die nachgewiesene CO2-Einsparung pro Jahr: 500 €/t, KMU 700 €/t. Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss, ohne Inanspruchnahme der Förderung, mehr als 2 Jahre betragen
Im Fördermodul 4 ist die Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes zum Nachweis der Energie- und CO2-Ersparnis notwendig. Diese Beratungsleistung wird im Rahmen der Richtlinie in gleicher Höhe mit 30 % + 10 % KMU-Zuschlag gefördert. Das Energieeinsparkonzept muss durch einen dafür zugelassenen Energieberater erstellt werden. Sowohl Herr Huber als auch Herr Turloff verfügen über diese Zulassung.
Die maximale Förderhöhe beträgt pro Investitionsvorhaben im Modul 1 200.000 € und in den Modulen 2-4 10. Mio. € .
Bitte unbedingt beachten:
Mit der Maßnahme (Auftragserteilung) darf erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides begonnen werden. Beratungs- und Planungsarbeiten sind davon ausgenommen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (nach Antragstellung) gestellt werden.
Sie haben vor Investitionen in diesen Bereichen zu tätigen, bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vorab, um eine Fördermöglichkeit in Ihrem Falle zu prüfen und ggf. die Höhe der Förderung abzuschätzen. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie uns an.