Aktuelle gesetzliche Neuregelungen im KWK-Bereich

Aktuelle gesetzliche Neuregelungen im KWK-Bereich

In zahlreichen Vorhaben der Gesetzesnovellen rund um den Betrieb von KWK-Anlagen ist im Herbst 2018 viel Bewegung gekommen. Theneo möchte Ihnen hier eine kurze Übersicht über die neuen Gesetze und anstehende Änderungen rund um den Betrieb von KWK-Anlagen geben. Neuregelung bei der Stromsteuerbefreiung Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.10.2018 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerlicher Vorschriften vorgelegt. Obwohl die Kommission die Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung als staatliche Beihilfen wertet, geht das BMF im Rahmen der erforderlichen Neuregelung davon aus, dass die bestehende Grenze von 2 MW elektrischer Leistung…

Kunde von theneo GmbH & Co. KG für den Umweltpreis Baden-Württemberg 2018 nominiert

Kunde von theneo GmbH & Co. KG für den Umweltpreis Baden-Württemberg 2018 nominiert

Die Piluweri GbR wurde für den Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg 2018 in der Kategorie „Handel und Dienstleistung“ vorgeschlagen. Die Piluweri GbR ist eine Biogärtnerei aus Müllheim-Hügelheim. Für den „Umweltpreis für Unternehmen 2018 Baden-Württemberg“ haben sich 51 Unternehmen beworben, 18 davon sind für die letzte Runde im Auswahlverfahren qualifiziert. 3 davon, darunter die Piluweri GbR, in der Kategorie „Handel und Dienstleistungen“. Bestandteil der Bewerbung der Piluweri GbR war ein von der theneo GmbH & Co. KG ausgearbeitetes Energiekonzept, sowie die Installation eines, von der theneo GmbH & Co. KG ingenieurtechnisch begleiteten hocheffizienten Trocknungssystems AIRGENEX® der Fa. Harter GmbH für biologisches Saatgut….

BAFA regelt Förderung bei Heizen mit erneuerbaren Energien neu – Änderung bei Antragstellung ab 2018

BAFA regelt Förderung bei Heizen mit erneuerbaren Energien neu – Änderung bei Antragstellung ab 2018

Zum 04. August 2017 wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt geändert. Das bisherige Erklärungsformular zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung, sofern Sie 2017 den Auftrag für die Errichtung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage vergeben haben bzw. noch 2017 vergeben werden und mit dem Fachunternehmer vereinbart haben, dass die Anlage auch noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen werden soll, wird ab dem 1. Januar 2018 Bestandteil des Online-Antragsformulars. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt zum Antragsverfahren 2018. Durch Auswählen dieser Option können Sie erreichen, dass auch bei einer Verzögerung bei der Installation der Heizungsanlage die Möglichkeit…

Aktueller Artikel im Gebäudeenergieberater 02/2018: „Beratung auf die Branche zuschneiden“

Aktueller Artikel im Gebäudeenergieberater 02/2018:  „Beratung auf die Branche zuschneiden“

In der aktuellen Ausgabe des Gebäudeenergieberaters findet sich ein Artikel über Praxiserfahrungen bei der Energieberatung von Handels- und Hotelbetrieben.  Die theneo GmbH & Co. KG hat in den Jahren 2016 und 2017 an einem dena-Modellvorhaben bei 30 Hotels und Herbergen mitgearbeitet, über das dieser Artikel berichtet. Im Rahmen des Modellvorhabens haben wir gemeinsam an der Studie mit unserem Partner, der Sojer Energetische Gebäudeoptimierung, teilgenommen. Der Artikel schildert unter anderem unsere Erfahrungen bei Durchführung der Beratung und den Stellenwert eines Netzwerkes als Schlüssel für eine ganzheitliche Beratung im Interesse des Kunden. Den kompletten Artikel können Sie durch klicken auf das Vorschaubild…

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Am 8. Januar 2018 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Kraft. Diese beinhalten zusätzliche Meldepflichten und zahlreiche administrative Neuregelungen. Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Strom- und Energiesteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher. Steuerbefreiungen für besonders energieintensive Prozesse nach §9a StromStG und §51 EnergieStG werden künftig nur noch gewährt, wenn die Energieverbräuche durch installierte Messungen belegt sind. Qualifizierte Schätzungen werden nicht mehr anerkannt. Die neuen Strom- und…