Zum 04. August 2017 wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt geändert. Das bisherige Erklärungsformular zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung, sofern Sie 2017 den Auftrag für die Errichtung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage vergeben haben bzw. noch 2017 vergeben werden und mit dem Fachunternehmer vereinbart haben, dass die Anlage auch noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen werden soll, wird ab dem 1. Januar 2018 Bestandteil des Online-Antragsformulars. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt zum Antragsverfahren 2018. Durch Auswählen dieser Option können Sie erreichen, dass auch bei einer Verzögerung bei der Installation der Heizungsanlage die Möglichkeit…