Am 28. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G) verabschiedet. Neben den Präzisierungen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden die Anforderungen an die Energieaudits für große Unternehmen neu geregelt. Wichtigste Änderung, die Auditpflicht für große Unternehmen gilt nun erst ab einem Jahresenergieverbrauch größer 500.000 kWh. Diese Regelung soll große Unternehmen entlasten und unnötige, nicht gerechtfertigte Kosten für diese Unternehmen vermeiden. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung der Unternehmen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), unabhängig von der 500.000 kWh-Grenze, über die Durchführung des Energieaudits innerhalb einer Frist…