Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August trat es nun, wie vorgesehen, zum 1. November in Kraft. Ziel des Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Durch diese Zusammenlegung sollen die geltenden Regeln und Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden vereinheitlicht und vereinfacht werden. Neben dem „Klimaschutzprogramm“ ist das…