Zum 01.01.2021 tritt die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ für eine qualifizierte Beratung in Unternehmen, Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen in Kraft. Das BMWi bündelt darin die bestehenden Richtlinien zur Förderung der „Energieberatung im Mittelstand“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ sowie die Durchführung eine Contracting-Orientierungsberatung für Energieeinsparcontracting (ESC). Welche Beratungen stehen zur Auswahl? Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 Konzept für umfassende energetische Sanierung Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Sanierungsfahrplan) Konzept für umfassende energetische Sanierung…
Neue Richtlinie zur „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ – Start 01.01.2021
