Kunde von theneo GmbH & Co. KG für den Umweltpreis Baden-Württemberg 2018 nominiert

Kunde von theneo GmbH & Co. KG für den Umweltpreis Baden-Württemberg 2018 nominiert

Die Piluweri GbR wurde für den Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg 2018 in der Kategorie „Handel und Dienstleistung“ vorgeschlagen. Die Piluweri GbR ist eine Biogärtnerei aus Müllheim-Hügelheim. Für den „Umweltpreis für Unternehmen 2018 Baden-Württemberg“ haben sich 51 Unternehmen beworben, 18 davon sind für die letzte Runde im Auswahlverfahren qualifiziert. 3 davon, darunter die Piluweri GbR, in der Kategorie „Handel und Dienstleistungen“. Bestandteil der Bewerbung der Piluweri GbR war ein von der theneo GmbH & Co. KG ausgearbeitetes Energiekonzept, sowie die Installation eines, von der theneo GmbH & Co. KG ingenieurtechnisch begleiteten hocheffizienten Trocknungssystems AIRGENEX® der Fa. Harter GmbH für biologisches Saatgut….

BAFA regelt Förderung bei Heizen mit erneuerbaren Energien neu – Änderung bei Antragstellung ab 2018

BAFA regelt Förderung bei Heizen mit erneuerbaren Energien neu – Änderung bei Antragstellung ab 2018

Zum 04. August 2017 wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt geändert. Das bisherige Erklärungsformular zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung, sofern Sie 2017 den Auftrag für die Errichtung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage vergeben haben bzw. noch 2017 vergeben werden und mit dem Fachunternehmer vereinbart haben, dass die Anlage auch noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen werden soll, wird ab dem 1. Januar 2018 Bestandteil des Online-Antragsformulars. Einzelheiten hierzu finden Sie im Merkblatt zum Antragsverfahren 2018. Durch Auswählen dieser Option können Sie erreichen, dass auch bei einer Verzögerung bei der Installation der Heizungsanlage die Möglichkeit…

Aktueller Artikel im Gebäudeenergieberater 02/2018: „Beratung auf die Branche zuschneiden“

Aktueller Artikel im Gebäudeenergieberater 02/2018:  „Beratung auf die Branche zuschneiden“

In der aktuellen Ausgabe des Gebäudeenergieberaters findet sich ein Artikel über Praxiserfahrungen bei der Energieberatung von Handels- und Hotelbetrieben.  Die theneo GmbH & Co. KG hat in den Jahren 2016 und 2017 an einem dena-Modellvorhaben bei 30 Hotels und Herbergen mitgearbeitet, über das dieser Artikel berichtet. Im Rahmen des Modellvorhabens haben wir gemeinsam an der Studie mit unserem Partner, der Sojer Energetische Gebäudeoptimierung, teilgenommen. Der Artikel schildert unter anderem unsere Erfahrungen bei Durchführung der Beratung und den Stellenwert eines Netzwerkes als Schlüssel für eine ganzheitliche Beratung im Interesse des Kunden. Den kompletten Artikel können Sie durch klicken auf das Vorschaubild…

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft getreten

Am 8. Januar 2018 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Kraft. Diese beinhalten zusätzliche Meldepflichten und zahlreiche administrative Neuregelungen. Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Strom- und Energiesteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher. Steuerbefreiungen für besonders energieintensive Prozesse nach §9a StromStG und §51 EnergieStG werden künftig nur noch gewährt, wenn die Energieverbräuche durch installierte Messungen belegt sind. Qualifizierte Schätzungen werden nicht mehr anerkannt. Die neuen Strom- und…

Änderung der Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen

Änderung der Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen

Zum 01.09.2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Förderung der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen angepasst. Neben der bisherigen Förderung von Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen in Form von Zuschüssen zur Tilgung des durch die KfW refinanzierten Investitionskredits (Antragsstellung über die Hausbank), KfW-Programm 294, ist nun auch die direkte Beantragung eines Investitionszuschusses ohne die Nutzung eines KfW refinanzierten Investitionskredits möglich, KfW-Programm 494. Die Beantragung des Investitionszuschusses erfolgt direkt bei der KfW. Antragsberechtigt sind: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz…

Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 07.11.2017 die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand veröffentlicht. Diese gilt ab dem 01.12.2017 und ersetzt die bisher geltende Richtlinie vom 01.12.2015. Inhaltlich entspricht die Energieberatung den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit nach §8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Anforderungen nach DIN EN 16247-1. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Art und Höhe der Förderung je Antragssteller: Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € 80% der förderfähigen Beratungskosten maximal 6.000 € Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € 80%…

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) – Inhalt, Reichweite, Befreiung

Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) – Inhalt, Reichweite, Befreiung

Die Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) wurde als Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 4. Mai 2016 (BGBl. 1158) vom Bundesministerium der Finanzen verordnet. Sie ist gemäß Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung am 18. Mai 2016 in Kraft getreten. Die sich aus der EnSTransV ergebenden Verpflichtungen gelten für Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen) ab 1. Juli 2016. Der Erklärungspflicht über die im vergangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen sowie die Anzeigepflicht für die im vergangenen Kalenderjahr in Anspruch genommenen sonstigen Steuerbegünstigungen nach dem Energie- oder Stromsteuergesetz müssen Sie erstmals…

Energieeffizienz in Unternehmen – Erfolgreiche Informationsveranstaltung bei der Abel KG, Anger-Aufham

Energieeffizienz in Unternehmen – Erfolgreiche Informationsveranstaltung bei der Abel KG, Anger-Aufham

Am 04.04.2017 fand in den Räumlichkeiten der Wäscherei Abel in Anger-Aufham eine Informationsveranstaltung zum Thema „Energieeffizienz in Unternehmen“ statt. Gemeinsam mit dem Inhaber und Geschäftsführer der Abel KG, Herrn Christian Abel, konnten wir im Rahmen dieser Veranstaltung die überaus erfolgreichen Ergebnisse der nunmehr vierjährigen gemeinsamen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz zwischen der Abel KG und der theneo GmbH & Co. KG einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Dazu hatte die im letzten Jahr neu gegründete Energieagentur Südost gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern eingeladen. Mit mehr als 50 Teilnehmern aus Betrieben und Unternehmen der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land,…

Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Meldefrist bis zum 31.03. beachten

Änderung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Meldefrist bis zum 31.03. beachten

Mit der Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG2016) welche zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist, ändern sich die Voraussetzungen für den Erhalt der ermäßigten KWKG-Umlagen. Hier lautet die neue Vorschrift für Letztverbraucher der Gruppe B und C des §26 Abs. 2 KWKG wie folgt: (2) Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, darf sich das Netzentgelt für selbstverbrauchte Strombezüge, die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle höchstens um 0,04 Cent je Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinne von §…